| Reise- und Geschäftsbedingungen – AktiPlus Produktgruppe der AKON e.K.
Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten. AKON Aktivkonzept tritt für alle Angebote mit Eigenanreise der Produktgruppe AktiPlus als Veranstalter sowie des damit verbundenen, von Ihnen gebuchten Hotel/- Klinikaufenthaltes auf.
1. Anmeldung/Zahlung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung ist mit Abgabe an die AKON verbindlich. AKON Aktivkonzept versendet eine schriftliche Terminbestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog oder den Printmedien der AKON und deren Partnerkrankenkassen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt.
Der jeweilig anfallende Betrag unserer von Ihnen gebuchten Leistung ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/ Rechnungsnummer nur an:
AKON Aktivkonzept e.K.
Sparkasse Tauberfranken
Kto. Nr. 17558
BLZ 673 525 65.
Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung aus Gründen der Automatisierung direkt nach erfolgter Buchungsbestätigung.
Kinderermäßigungen
Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon, ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Sonderwünsche
Die AKON ist bemüht, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reiseausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des möglichen zu entsprechen. Die tatsächliche Erfüllung des Sonderwunsches ist jedoch nicht verbindlich.
Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit dem jeweils von Ihnen gebuchten Hotel möglich, sofern entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
2. Umbuchung
Für den Zeitpunkt der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei AKON Aktivkonzept in Bad Mergentheim maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind innerhalb einer Frist, bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn, mit direkter Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AKON Aktivkonzept. Für Umbuchungen (Namensänderungen der selben Person bei gleich bleibenden Terminen ausgeschlossen) wird eine Gebühr von € 15,- je Person erhoben.
3. Rücktrittskosten
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden (wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt) trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Im Falle einer Stornierung fallen nachfolgende Rücktrittsgebühren an:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises - mindestens jedoch 39,– € pro Person.
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Bis um Reiseantritt sind Sie berechtigt, gegen eine Gebühr von 15,00 EUR eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt. Hierfür fällt pro Person eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro an. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.
4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung
AKON Aktivkonzept kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen - ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, - bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für AKON Aktivkonzept nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass AKON Aktivkonzept die dazuführenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Betrag unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Überschwemmung, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.
5. Datenschutzbestimmungen.
Der Teilnehmer willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der AKON-Programme innerhalb der AKON Gruppe verarbeitet und genutzt werden. Gleichzeitig kann der Teilnehmer bei Neuangeboten und zur turnusmäßigen Auffrischung oder bei Aufbaukursen der Kursangebote informiert werden.
6. Leistungen/individuelle Zusatzleistungen
Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Online-Beschreibungen der AKON Aktivkonzept sowie die Programmkataloge, die für den Reisezeitraum gültig sind. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen Leistungsanspruch gegenüber uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für AKON Aktivkonzept nur dann verbindlich, wenn diese von AKON Aktivkonzept ausdrücklich bestätigt werden. Hotels bzw. Anbieter sind nicht berechtigt, im Namen von AKON Aktivkonzept weitergehende Leistungszusagen zu machen.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß
eingetreten und von AKON Aktivkonzept nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist
AKON Aktivkonzept berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung
zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für
den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigt. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie z.B. Änderung der für die betreffende Reise
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluß
liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so sind
Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über notwendige
Preiserhöhungen wird AKON Aktivkonzept Sie unverzüglich informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.
8. Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren
Für das Zustandekommen eines Kurstermins ist bei angebotenen
Seminaren (z.B. AktiPlus Rauchfrei oder AktiPlus Bike) eine Mindestteilnehmerzahl
zur Kursdurchführung in den jeweiligen Hotels erforderlich. Sofern diese
zu einem bestimmten Termin nicht erreicht werden kann, ist es der AKON vorbehalten,
unabhängig einer womöglich bereits zugestellten Terminbestätigung
den Kurstermin aus diesem Grunde abzusagen. Schadensersatzansprüche der
Teilnehmer können in diesem Zusammenhang gegenüber der AKON Aktivkonzept
nicht geltend gemacht werden. Bereits geleistete Eigenanteile werden selbstverständlich
zurückerstattet, sofern keine geeignete Ersatzbuchung zu einem anderen
Termin bzw. in einer anderen Einrichtung den Vorstellungen der Teilnehmer entspricht.
9. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
c) für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis die Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer nehmen an den von der AKON angebotenen Reisen und damit verbundenen Angeboten, etwaigen Kursveranstaltungen sowie therapeutischen Anwendungen auf eigenem Risiko teil.
10. Kontraindikationen
Etwaige Kursangebote oder therapeutische Anwendungen der AKON im Rahmen der Produktgruppe AktiPlus richten sich ausschließlich an gesunde und vitale Personen. Bei Bedenken wenden Sie Sich bitte an Ihren Arzt der Sie beraten wird, inwieweit die angebotenen Kurse und Angebote für Sie geeignet sind. Der Teilnehmer ist darüber informiert dass etwaige Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen/Behinderungen gegenüber dem Kursleiter oder Therapeut vor Ort spätestens vor Kursbeginn oder Anwendung anzuzeigen sind, um diese nach Möglichkeit berücksichtigen zu können.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AKON Aktivkonzept schriftlich geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AKON Aktivkonzept die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. AKON Aktivkonzept tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Wir sind allerdings befugt, nach Reiseende die Anmeldung von berechtigten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
12. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der AKON zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, AKON Aktivkonzept eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Bitte bedenken Sie, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei AKON Aktivkonzept.
13. Sonstiges
Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.
14. Gerichtsstand
Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen AKON Aktivkonzept oder etwaige Rechtstreitigkeiten das zuständige Amtsgericht Bad Mergentheim.
Stand: April 2009
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